Im Grunde ist es doch ganz einfach:
Ich als DK-Besitzer sollte nur in den Genuss der kostenlosen sprade-Übertragungen kommen, wenn per Verordnungen keine Zuschauer erlaubt werden. Wieso sollte ich einen Anspruch auf die Übertragungen haben, wenn mir der Zugang zur Halle nicht verwehrt wird?
Verstehe die Diskussion nicht!
Vielleicht, weil dir der Stream derzeit auch lieber ist als ein Besuch in der Halle und du die "Sprade für DK-Inhaber"-Aktion begrüßt?
Der free stream für DK-Inhaber ist einerseits ein für mich willkommener Service, den ich dankbar annehme. Andererseits ist es für die GmbH bestimmt ein willkommenes Mittel der Entschädigung, um sich nicht mit Massen von Entschädigungsanfragen rumschlagen zu müssen. Denn das wäre die Konsequenz für die GmbH, wenn Spiele ohne Ausgleich ausfallen würden.
Wie gesagt: Wenn ich in die Halle dürfte, aber nicht möchte, habe ich absolut keinen Anspruch auf eine Entschädigung, egal in welcher Form. Kann die GmbH aber die von mir erworbene und bezahlte Leistung nicht liefern, haben wir einen anderen Sachverhalt.
Zumal mir als DK-Inhaber, sofern ich kein Schüler bin, selbst mit sprade als Entschädigung ein finanzieller Verlust entsteht, den ich als Stehplatzler aber verkraften kann und gerne hinnehmen möchte. Ob der Haupttribünen-DK-ler bereit ist, auf 20 Euro pro Spiel zu verzichten bzw. diese zu spenden, mag ich nicht bewerten.