In dieser Episode vom 30. Januar 2020 sprechen wir über das Gute und Schlechte an Back-to-Back-Wochenenden in der DEL2. Wir schauen uns die letzten Spiele der Huskies an und werfen einen Blick auf den kommenden Gegner aus Weißwasser. Außerdem sprechen wir ausführlich über die Lage der Liga und die Ausschreitungen am 19. Januar an diversen DEL2-Standorten. Natürlich gibt es am Ende auch noch einen Jugend-Block.
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Danke für das Feedback. Der Twitter-Account ist nicht für das Gerücht, sondern für Interaktion gedacht. Wir planen dort eine Aktion im März, die auch auf den anderen Kanälen zu sehen sein wird, zum mitmachen braucht man vermutlich einen Twitter-Account.
Ich hab den Podcast noch nicht durch, möchte aber schon mal eine Anmerkung zum Thema Stadionverbot und zu der Aussage von nisse hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von „Gruppenausschlüssen“ machen:
In der Strafverfolgung ist es natürlich nicht zulässig, jemanden in „Sippenhaft“ zu nehmen, d.h. ihn zu verurteilen, nur weil er irgendwo dabei war, wenn man ihm nicht ganz konkret eine (Mit-)Täterschaft nachweisen kann.
Ein Stadionverbot ist allerdings kein Instrument der Strafverfolgung, sondern lediglich ein Teil des Hausrechts - entweder des jeweiligen Clubs vor Ort oder der Liga als Veranstalter der Spiele. Beide sind Hausrechtsinhaber. Dieses Hausrecht lässt dem Hausrechtsinhaber die Freiheit, jemandem den Zugang zu verwehren. Und dazu braucht es theoretisch nicht einmal einen Grund. Wenn dem Herrn Gibbs also deine Nase nicht gefällt, könnte er dir ein Stadionverbot für die Eissporthalle aussprechen. Oder Herr Rudorisch könnte ein bundesweites Stadionverbot für dich erwirken, wenn du mit seiner Frau schläfst. Das liegt ganz einfach daran, dass diese Eishockeyspiele immer noch eine Privatveranstaltung sind - auch wenn i.d.R. für jedermann zugänglich. Aber niemand hat das Recht, ein Eishockeyspiel live vor Ort zu sehen.
Deshalb ist es natürlich zulässig, auch gegen eine ganze Fangruppierung (wie bspw. in Ravensburg) ein Stadionverbot auszusprechen. Ist halt das Hausrecht.
Deshalb ist es natürlich zulässig, auch gegen eine ganze Fangruppierung (wie bspw. in Ravensburg) ein Stadionverbot auszusprechen. Ist halt das Hausrecht.
Hm
"Zwar ist das Stadionverbot eine zivilrechtliche Maßnahme des Hausrechtsinhabers, aber auch das Hausrecht unterliegt Einschränkungen. Grundsätzlich hat der Veranstalter jedem gegen Bezahlung Zutritt zum Stadion zu gewähren. Das Ergibt sich aus der garantierten Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Des Weiteren hat der Veranstalter sowohl die Persönlichkeitsrechte (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG), als auch das Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) zu wahren.
Da es keine allgemeingültige Definition von „schwerwiegender Verstoß gegen die Stadionordnung“ gibt, bleibt die Wertung von Verstößen immer Auslegungssache. Nicht zuletzt aufgrund einer häufig ausbleiben Anhörung des Betroffenen und die Missachtung der Unschuldsvermutung, tangieren Stadionverbote die Grundrechte (allgemeine Handlungsfreiheit, Persönlichkeitsrechte Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 GG) des Betroffenen. Der Hausrechtsinhaber hat dabei hohe Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit zwischen Art der Störung und Sanktion zu setzen."
Natürlich kann man ultimativ mit Hausrecht immer alles begründen, aber es bleibt die Frage ob Willkür eine Form ist die wir in der Gesellschaft haben möchten. Ich fänd es wichtiger Gewalttäter im Sport rechtlich zu belangen. Mit anständigem Prozess und alles was das Rechtssystem vorsieht. Also auch der Chance sich gegenüber einer Anschuldigung zu verteidigen.
Ich fänd es wichtiger Gewalttäter im Sport rechtlich zu belangen. Mit anständigem Prozess und alles was das Rechtssystem vorsieht. Also auch der Chance sich gegenüber einer Anschuldigung zu verteidigen.
Prinzipiell sehe ich das genauso wie du. Allerdings kenne ich unsere Rechtsprechung aus eigener Erfahrung und weiß um die Probleme bei solchen Verfahren.
Wenn ich als Beispiel die Auseinandersetzung in Heilbronn nehme: Da stößt die eine Fangruppierung auf die andere, es kommt zur Prügelei. Irgendwann kommt die Polizei und geht dazwischen. Die Daten werden aufgenommen und Anzeigen geschrieben.
Und vor Gericht? Wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommt, sagen meist die mutmaßlich Geschädigten nicht aus, da man sich zwar gegenseitig auf die Fresse haut, aber eben nicht anschwärzt. Also fehlt es am Ende an belastbaren Fakten und die Sache geht aus wie das Hornberger Schießen.
Gerade in diesem Bereich können wir wahrscheinlich ewig auf wirksame Verfahren warten.
Gemeinsam mit euch suchen wir den Husky des Jahrzehnts. Ihr könnt uns dabei helfen, indem ihr diesen Fragebogen ausfüllt. Sollten euch mehrere Namen einfallen, gerne mehrfach ausfüllen.
Gemeinsam mit euch suchen wir den Husky des Jahrzehnts. Ihr könnt uns dabei helfen, indem ihr diesen Fragebogen ausfüllt. Sollten euch mehrere Namen einfallen, gerne mehrfach ausfüllen.
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Antworten 38
Fastpuck
hey Jungs, ich hab kein Twitter.... bin aber trotzdem auf das Gerücht gespannt.
ansonsten , Zitat „wenn ein Spieler scheisse spielt, dann spielt er scheisse, ist aber nicht scheisse „ Zitat Ende
wie geil.... Damit würde ich euch für den Pulitzer Preis Kategorie Podcast nominieren...
GROSSARTIG
Oder vorne auf die Connecktion T Shirts
epse
Danke für das Feedback. Der Twitter-Account ist nicht für das Gerücht, sondern für Interaktion gedacht. Wir planen dort eine Aktion im März, die auch auf den anderen Kanälen zu sehen sein wird, zum mitmachen braucht man vermutlich einen Twitter-Account.
Casi Nator
Ich hab den Podcast noch nicht durch, möchte aber schon mal eine Anmerkung zum Thema Stadionverbot und zu der Aussage von nisse hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von „Gruppenausschlüssen“ machen:
In der Strafverfolgung ist es natürlich nicht zulässig, jemanden in „Sippenhaft“ zu nehmen, d.h. ihn zu verurteilen, nur weil er irgendwo dabei war, wenn man ihm nicht ganz konkret eine (Mit-)Täterschaft nachweisen kann.
Ein Stadionverbot ist allerdings kein Instrument der Strafverfolgung, sondern lediglich ein Teil des Hausrechts - entweder des jeweiligen Clubs vor Ort oder der Liga als Veranstalter der Spiele. Beide sind Hausrechtsinhaber. Dieses Hausrecht lässt dem Hausrechtsinhaber die Freiheit, jemandem den Zugang zu verwehren. Und dazu braucht es theoretisch nicht einmal einen Grund. Wenn dem Herrn Gibbs also deine Nase nicht gefällt, könnte er dir ein Stadionverbot für die Eissporthalle aussprechen. Oder Herr Rudorisch könnte ein bundesweites Stadionverbot für dich erwirken, wenn du mit seiner Frau schläfst. Das liegt ganz einfach daran, dass diese Eishockeyspiele immer noch eine Privatveranstaltung sind - auch wenn i.d.R. für jedermann zugänglich. Aber niemand hat das Recht, ein Eishockeyspiel live vor Ort zu sehen.
Deshalb ist es natürlich zulässig, auch gegen eine ganze Fangruppierung (wie bspw. in Ravensburg) ein Stadionverbot auszusprechen. Ist halt das Hausrecht.
nisse
Hm
"Zwar ist das Stadionverbot eine zivilrechtliche Maßnahme des Hausrechtsinhabers, aber auch das Hausrecht unterliegt Einschränkungen. Grundsätzlich hat der Veranstalter jedem gegen Bezahlung Zutritt zum Stadion zu gewähren. Das Ergibt sich aus der garantierten Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Des Weiteren hat der Veranstalter sowohl die Persönlichkeitsrechte (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG), als auch das Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) zu wahren.
Da es keine allgemeingültige Definition von „schwerwiegender Verstoß gegen die Stadionordnung“ gibt, bleibt die Wertung von Verstößen immer Auslegungssache. Nicht zuletzt aufgrund einer häufig ausbleiben Anhörung des Betroffenen und die Missachtung der Unschuldsvermutung, tangieren Stadionverbote die Grundrechte (allgemeine Handlungsfreiheit, Persönlichkeitsrechte Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 GG) des Betroffenen. Der Hausrechtsinhaber hat dabei hohe Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit zwischen Art der Störung und Sanktion zu setzen."
von hier: https://sportsandlaw.de/jurist…fel-gegen-den-angeklagten
Natürlich kann man ultimativ mit Hausrecht immer alles begründen, aber es bleibt die Frage ob Willkür eine Form ist die wir in der Gesellschaft haben möchten. Ich fänd es wichtiger Gewalttäter im Sport rechtlich zu belangen. Mit anständigem Prozess und alles was das Rechtssystem vorsieht. Also auch der Chance sich gegenüber einer Anschuldigung zu verteidigen.
Casi Nator
Prinzipiell sehe ich das genauso wie du. Allerdings kenne ich unsere Rechtsprechung aus eigener Erfahrung und weiß um die Probleme bei solchen Verfahren.
Wenn ich als Beispiel die Auseinandersetzung in Heilbronn nehme: Da stößt die eine Fangruppierung auf die andere, es kommt zur Prügelei. Irgendwann kommt die Polizei und geht dazwischen. Die Daten werden aufgenommen und Anzeigen geschrieben.
Und vor Gericht? Wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommt, sagen meist die mutmaßlich Geschädigten nicht aus, da man sich zwar gegenseitig auf die Fresse haut, aber eben nicht anschwärzt. Also fehlt es am Ende an belastbaren Fakten und die Sache geht aus wie das Hornberger Schießen.
Gerade in diesem Bereich können wir wahrscheinlich ewig auf wirksame Verfahren warten.
epse
Gemeinsam mit euch suchen wir den Husky des Jahrzehnts. Ihr könnt uns dabei helfen, indem ihr diesen Fragebogen ausfüllt. Sollten euch mehrere Namen einfallen, gerne mehrfach ausfüllen.
https://docs.google.com/forms/…bmVmDJl_tR7YJL5Q/viewform
Casi Nator
Erledigt
MpunktArcel
Von 2010-2019 oder von 2011 bis 2019?
epse
01.01.2010 - 31.12.2019 (Steht auch so in der Umfragebeschreibung)
Casi Nator
Aber das Jahrzehnt geht doch vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2020