1. Schritt: Übergangsphase (20. März bis 2. April):
Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben – auf Basis des bisherigen Entwurfs – bestehen. Dies sind vor allem:
Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.
Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.
Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.
Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt am 20. März die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:
Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.
Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.
Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.
Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.
An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.
Quelle: hessen.de
Also Maske und 2g bleibt demnach erstmal bestehen bis Anfang April.