Das Familienrecht ist ein Teil des deutschen Zivilrechts und im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB] geregelt (vgl. §§ 1297 ff. BGB). Eine rechtliche Definition der Familie gibt jedoch nicht. Nach allgemeinem Verständnis lässt sich die Familie als Lebensgemeinschaft und umfassendes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern begreifen.
Aber kannst ja gerne dein Glück versuchen…
Sorry...aber, hääää?
Familie = Eltern mit ihren Kindern (in allgemeiner Definition)
Wichtig ist aber nur, wie die Huskies den Begriff Familie definieren.