Dort heißt es "Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist."
Steht da etwas von "darf nur"?
Das heißt lediglich, dass es ein "kann" für Klarnamen gibt.
Wie immer streiten sich auch hier die Gelehrten. Es kann auch bedeuten, dass man beispielsweise die Software wechseln muss, wenn es eine Software gibt, die die Nutzung unter Pseudonym erlaubt. (Es gibt auch einen interessanten Thread dazu im Juraforum: https://www.juraforum.de/forum/t/realna…etforen.330566/)
In den AGB des Forums könnte man, so man wollte, die Klarnamenpflicht einführen. Wer dies nicht will bleibt eben draussen.
Es heißt aber auch dass der User seinen Klarnamen nutzen kann so er/sie es selbst möchte
Ja, das könnte man vermutlich sogar machen, aber ich denke, dass die letztlich negativen Punkte den positiven überwiegen.
Aus Betreibersicht haben wir vermutlich am Ende weniger User, gegebenenfalls strengere Datenschutz-Auflagen und wenn jemand trollen will meldet er sich als Max Mustermann an. Wie willst du das nachweisen? Wir alle kennen Facebook, wo es eine Klarnamen-Pflicht gibt. Schaut dort mal in eure Freundesliste. Ich schätze die Klarnamenquote ist unter 80%.
Was ist denn die Intention der Klarnamenpflicht?